Unabhängige Alternativschule

FREISUSE

Gründungsinitiative
Kind im Wald

Unabhängige Alternativschule FREISUSE (UnAF)
- Grundsätze -

  • 1.)  Die „Unabhängige Alternativschule FREISUSE (UnAF)“ versteht sich als fürsorglicher Rahmen und schützendes Dach einer lebendigen Gemeinschaft, für die es die Möglichkeit gibt, dort gleichberechtigt, im Vertrauen, verantwortungsbewusst und selbstbestimmt zusammen zu sein, zu lernen und zu lehren!
  • 2.)  Die Individualität der Kinder und Jugendlichen, die die FREISUSE besuchen, wird als oberstes Gut respektiert und bleibt unter allen Umständen unangetastet!
  • 3.)  Alle Kinder und Jugendlichen, die die FREISUSE besuchen, sind in erster Linie Kinder und Jugendliche, und nicht Schülerin oder Schüler, außer sie wollen es sein!
  • 4.)  In der FREISUSE können alle Kinder und Jugendlichen ihr ganz eigenes Lern- und Lehrverständnis entdecken und entwickeln, das heißt, sie entscheiden über den Zeitpunkt, die Art und Weise, die Dauer, das Interessengebiet, das Lernumfeld und die Personen, mit oder durch die sie sich mit einer selbstgewählten Thematik auseinandersetzen wollen!
  • 5.)   In der FREISUSE gibt es keine autoritären und künstlich erzeugten hierarchischen Strukturen, außer sie bilden sich im Kontext eines natürlichen Prozesses oder sind das Resultat einer Übereinkunft ohne Anspruch auf Dauerhaftigkeit oder Allgemeingültigkeit!
  • 6.)  Die Entscheidungen und Abkommen, die im und für den Alltag der FREISUSE erforderlich sind, werden durch soziokratische und demokratische Verfahrensweisen hervorgebracht!
  • 7.)  Jeder – unabhängig, ob es sich um Schüler, Lehrkraft oder Mitarbeiter handelt – hat in der Schuladministrative gleichberechtigtes Mitsprache- und Stimmrecht!
  • 8.)  Lehrinhalte und Lernthematiken werden ausschließlich als Angebote bereitgestellt und können somit nur die maximale Darreichungsform einer Empfehlung erreichen!
  • 9.)  Alle Lehrkräfte verstehen sich in erster Linie als Lernbegleiter, Pädagogen, Mentoren und Kommunikationspartner, ohne jegliches autoritäres Anrecht und ohne jeglichen Ehrgeiz in dieser Hinsicht als Grundlage!
  • 10.)  Alle Regelungen, Abläufe und Vereinbarungen in der FREISUSE werden nicht als unabänderlich angesehen, sondern können durch kritische Einschätzung oder neu gewonnene Erkenntnisse abgeändert bzw. ersetzt werden!

Diese Grundsätze werden verhindern, dass die Beschreibung des schulischen Lebens eines heranreifenden kindlichen bzw. jugendlichen Menschen, der die FREISUSE besucht, eine traurige Anhäufung an Unterlassungen und Versäumnissen sein wird, die an ihm begangen wurden oder an ihm begangen werden könnten. Für sie, die Kinder und Jugendlichen, die von Natur aus mit den größten Talenten und mit dem affektiertesten Enthusiasmus ausgestattet sind, muss Gelegenheit gegeben sein, das Rad – auf ihre ganz individuelle Art und Weise – neu erfinden zu können.

Somit erfüllen sich diese Grundsätze in dem Moment, wenn Kinder und Jugendliche, die in der FREISUSE gemeinschaftlich leben, lernen und lehren, von ihr emanzipiert sind, aus freiem Antrieb mit ihr kooperieren und sich durch ihr Konzept nicht bevormundet oder sich gar durch dieses ihm unterworfen fühlen!